1 Die Prämiengutschrift von 1,50 % der gesamten Einzahlungen der 10 Laufzeitjahre (max. jedoch von 12.000 Euro) erfolgt nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsbeginn, vorausgesetzt, dass der Bausparvertrag u.a. 10 Jahre lang besteht und zum Zeitpunkt des Ablaufes des 6. Laufzeitjahres die vereinbarte Sparleistung erbracht wurde. Nähere Informationen unter SMART|BAUSPAREN. Die Prämie ist ebenso wie die Zinsen KESt-pflichtig: die KESt wird Ihrem Bausparkonto angelastet.
2 Die Verzinsung des Bausparguthabens beträgt in den ersten 12 Laufzeitmonaten ab Vertragsbeginn 3 % jährlich. Während der nachfolgenden 5 Jahre ist die Verzinsung gleich dem „maßgeblichen 12-Monats-Euriborsatz“ abzüglich 1,3 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf volle Hundertstelprozentpunkte. Der „maßgebliche 12-Monats-Euriborsatz“ ist der Durchschnitt der 12-Monats-Euribor-Tagessätze der letzten 3 Bankarbeitstage im November des vorangegangenen Jahres. Als Obergrenze gilt ein Zinssatz von 4,0 % jährlich und als Untergrenze ein Zinssatz von 0,10 % jährlich, nach Ablauf von 6 Jahren beträgt die Verzinsung 0,01 % jährlich. Die Bandbreite der Effektivverzinsung beim Flexiblen Bausparen inkl. Bausparprämie beträgt 0,5 % p. a. bis 4,8 % p. a. vor KESt bzw. 0,5 % p. a. bis 3,8 % p. a. nach KESt bei einer optimalen Sparleistung von 100 Euro monatlich und einer Laufzeit von 6 Jahren unter der Berücksichtigung des Kontobeitrages in Höhe von 9,51 Euro p. a.. Die Kontoauszugsgebühr in Höhe von 0,86 Euro p. a. ist in der Berechnung nicht inkludiert.
3 Die Verzinsung des Bausparguthabens beträgt in den ersten 12 Laufzeitmonaten ab Vertragsbeginn 3,5 % jährlich. Während der nachfolgenden 5 Jahre ist die Verzinsung gleich dem „maßgeblichen 12-Monats-Euriborsatz“ abzüglich 1,3 Prozentpunkte, kaufmännisch gerundet auf volle Hundertstelprozentpunkte. Der „maßgebliche 12-Monats-Euriborsatz“ ist der Durchschnitt der 12-Monats-Euribor-Tagessätze der letzten 3 Bankarbeitstage im November des vorangegangenen Jahres. Als Obergrenze gilt ein Zinssatz von 4,0 % jährlich und als Untergrenze ein Zinssatz von 0,10 % jährlich, nach Ablauf von 6 Jahren beträgt die Verzinsung 0,01 % jährlich. Die Bandbreite der Effektivverzinsung beim Flexiblen Jugend Bausparen inkl. Bausparprämie beträgt 0,5 % p. a. bis 4,8 % p. a. vor KESt bzw. 0,5 % p. a. bis 3,8 % p. a. nach KESt bei einer optimalen Sparleistung von 100 Euro monatlich und einer Laufzeit von 6 Jahren unter der Berücksichtigung des Kontobeitrages in Höhe von 9,51 Euro p. a.. Die Kontoauszugsgebühr in Höhe von 0,86 Euro p. a. ist in der Berechnung nicht inkludiert.
4 Die Bandbreite der Effektivverzinsung inkl. Bausparprämie und Wüstenrotprämie beträgt 1,6 % p.a. bis 2,0 % p.a. vor KESt bzw. 1,2 % p.a. bis 1,7 % p.a. nach KESt bei einer optimalen Sparleistung von 100 Euro monatlich und einer Laufzeit von 10 Jahren unter der Berücksichtigung des Kontobeitrages in Höhe von 9,51 Euro p.a.. Die Kontoauszugsgebühr in Höhe von 0,86 Euro p.a. ist in der Berechnung nicht inkludiert.
5 Zusätzlich zur Grundverzinsung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Wüstenrot Prämie (KESt-pflichtig). Die Berechnung erfolgt von der zum Zeitpunkt des Abschlusses vereinbarten Sparleistung (höchstens jedoch € 1.200,00 jährlich pro Vertragsinhaber). Die vereinbarte Sparleistung hat zumindest € 25,00 monatlich zu betragen. Je nach tatsächlich eingehaltener Vertragslaufzeit gebührt eine der untenstehenden Wüstenrot Prämien unter Zugrundelegung nachfolgender Bedingungen:
6-Jahres-Wüstenrot Prämie: Die 6-Jahres-Wüstenrot Prämie steht ab einer tatsächlich eingehaltenen Laufzeit von mind. 6 Jahren und bis zum Ende des tatsächlich eingehaltenen zehnten Laufzeitjahres zu. Sie beträgt 0,60 % und gebührt für die vereinbarten Jahreszahlungen der ersten 6 Laufzeitjahre (max. jedoch € 7.200.); ein Anspruch auf eine aliquote, unterjährige Auszahlung während der 6-jährigen Laufzeit besteht nicht. Die Gutschrift erfolgt in einem Betrag nach (Teil)Kündigung des Bausparvertrages, sofern die (Teil-)Kündigung des Bausparvertrages nach Ablauf von 6 Jahren und vor Ablauf des zehnten Laufzeitjahres erfolgt. Bei einer Auflösung, Zuteilung, Tarifänderung, Änderung der Vertragssumme, Teilauszahlung innerhalb von 6 Jahren ab Vertragsbeginn, Nichtvorliegen einer Mindestbewertungsziffer von 180, Minderbesparung zum Zeitpunkt des Ablaufes des 6. Laufzeitjahres oder ab einer tatsächlich eingehaltenen Vertragsdauer von 10 Jahren besteht kein Anspruch auf die 6-Jahres-Wüstenrot Prämie. Ab einer tatsächlich eingehaltenen Vertragsdauer von 10 Jahren gebührt jedoch grundsätzlich die 10-Jahres-Wüstenrot Prämie.
10-Jahres-Wüstenrot Prämie: Die 10-Jahres-Wüstenrot Prämie steht ab einer tatsächlich eingehaltenen Laufzeit von 10 Jahren zu. Sie beträgt 1,50 % und gebührt für die gesamten Einzahlungen der 10 Laufzeitjahre (max. jedoch € 12.000,00); ein Anspruch auf eine aliquote, unterjährige Auszahlung während der 10-jährigen Laufzeit besteht nicht. Die Gutschrift erfolgt in einem Betrag nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Bei einer Auflösung, Zuteilung, Tarifänderung, Änderung der Vertragssumme, Teilauszahlung innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsbeginn, Nichtvorliegen einer Mindestbewertungsziffer von 300 oder Minderbesparung zum Zeitpunkt des Ablaufes des 6. Laufzeitjahres besteht kein Anspruch auf die 10-Jahres-Wüstenrot Prämie.