Fragen & Antworten
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Versicherungsschutz
Der Abschluss einer KLICKMAL KFZ-Haftpflichtversicherung ist für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.
Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für dich erstellen:
- ab 151 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005
- ab 199 kW
- Gesamtgewicht über 3.500 kg
Ebenso sind Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 77 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nimm bitte mit deinem Wüstenrot Berater in deiner Nähe Kontakt auf. Eine Fremd-Übernahme deiner Bonusstufe ist bei KLICKMAL KFZ-Produkten nicht möglich; bitte nimm mit deinem Wüstenrot Berater Kontakt auf.
Darüber hinaus ausgeschlossene Risken
KFZ-Haftpflichtversicherung
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer nicht beantragt werden:
- Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht angeführte KFZ
- Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen
- Versicherungsnehmer, die nicht hauptsächliche Lenker des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
- Versicherungsnehmer bis 27 Jahre in einer Bonus-Stufe, die von diesen nicht selbst erworben werden konnte1
- Versicherungsnehmer, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
- Versicherungsnehmer, die nicht geschäftsfähig sind1
- Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern
1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.
Annahme minderjähriger Versicherungsnehmer - nur wenn im Familienverband eine Vollkundenbeziehung besteht (ausgenommen HG I)
KFZ-Kaskoversicherung
Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:
- Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot-KFZ-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden
- kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art
- Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
Lenker-Unfallversicherung
- Kann nur mit aufrechter Wüstenrot-KFZ-Haftpflichtversicherung des versicherten KFZ abgeschlossen werden.
- Kann ausschließlich für PKW, Kombi bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht abgeschlossen werden.
- Für KFZ zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Lenker-Unfallversicherung ausgeschlossen!
- Für Firmen-PKW kann nur das Bündel "Lenker-Unfall" abgeschlossen werden, das Bündel "Lenker-Unfall PLUS" (= inkl. Insassen) ist ausgeschlossen!
KFZ-Rechtsschutzversicherung
- Wenn der Versicherungsnehmer und/oder sein Ehe-/Lebenspartner eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, kann nur die Variante „Rechtsschutz für EIN KFZ“ abgeschlossen werden, nicht jedoch die Variante „Rechtsschutz für EIN KFZ inklusive Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz“.
- Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der KFZ-Versicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
- Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern.
- Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen.
- Risken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind.
- Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland
Darüber hinaus anfragepflichtige Risken
KFZ-Haftplichtversicherung
Für die nachstehend angeführten Risken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter Sachversicherung Deckung gewährt werden:
- Versicherungsnehmer bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein KFZ oder Motorrad ab 78 kW (107 PS) beantragt wird
- Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10
- Fahrzeuge ab 251kW (342 PS)
- Fahrzeuge ab 151 kW (205 PS), deren Erstzulassung vor 2005 liegt
- Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.)
- 4-rädrige Leicht-KFZ (Microcar)
- Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen
- alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
- Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot
- Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht
- landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring
- Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
- gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken
KFZ-Kaskoversicherung
- Für die nachstehend angeführten Risken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter Sachversicherung Deckung gewährt werden:
- Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 EUR
- Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 50.000 EUR
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
- Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX
KFZ-Rechtsschutzversicherung
- Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen
Bei einem Versicherungsfall fällst du im Bonus-/Malussystem um drei Stufen in Richtung Malus (dadurch steigt die Prämie in der KFZ-Haftpflicht).
Ein interner Freischaden bedeutet, dass im ersten Schadensfall die bisherige Stufe weiterhin für die Berechnung gilt und deine Prämie nicht steigt. Einen internen Freischaden erhältst du automatisch bei der Wahl von 20 Mio. Euro Deckungssumme in der KFZ-Haftpflicht.
Ein zweiter interner Freischaden kann auf Wunsch eingeschlossen werden.
Dein Versicherungsschutz erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn.
Die „Große Grüne Karte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Iran, Türkei, Marokko, Russland und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist die „Große Grüne Karte“ ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden.
Die GAP-Deckung ist eine mögliche Zusatzvereinbarung für Leasingfahrzeuge. Im Totalschadenfall wird nicht der Zeitwert, sondern mindestens der Restwert ersetzt.
Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird („auffallende Sorglosigkeit"). Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen Schaden gegeben, wird – ohne den Einschluss dieses Bausteins – grobe Fahrlässigkeit eingewendet und der Schaden wird nicht bezahlt.
Ja, deine Kennzeichen können jederzeit bei uns hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung von mind. 47 Tagen, zahlst du für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie.
Wem eine Hinterlegung zu umständlich ist, der kann den günstigen Wüstenrot Tarif für Motorräder ohne Beitragsrückvergütung wählen und dabei rund 30 % bei der Haftpflicht Monatsprämie sparen. Dabei bleibt das Kennzeichen dran und du kannst dich jederzeit an einem warmen Wintertag auf die Maschine setzen und losdüsen.
Die Vollkasko-Versicherung federt das finanzielle Risiko von Totalschäden oder Reparaturen bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vor allem für Käufer eines Neuwagens ist es wichtig kein Finanz-Desaster zu erleben, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall zerstört wird. Eine Vollkasko-Versicherung ist insbesondere sinnvoll, wenn das versicherte Fahrzeug nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert besitzt. Hat das Auto schon einige Jahre hinter sich, genügt meist der Schutz in der Teilkasko-Versicherung. Diese ist günstiger, deckt das Risiko der Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Unfall aber nicht ab.
Deine Insassen (jene Personen, denen du das Mitfahren erlaubst) sind mit dir im Rahmen der KFZ-Haftpflicht gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet der Lenker-Unfall PLUS Versicherungsschutz von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für den berechtigten Lenker des versicherten KFZ, stehen für weitere Insassen (max. 4) zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.
Für jeden der viel und regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist ein KFZ-Rechtsschutz sinnvoll. Denn die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, ist für niemanden auszuschließen. Aber auch bei Delikten im Straßenverkehr sowie bei rechtlichen Angelegenheiten rund um dein eigenes Fahrzeug, kann dir eine KFZ-Rechtsschutzversicherung weiterhelfen.
Zulassung
In 4 Schritten kannst du dein Fahrzeug bei Wüstenrot online zulassen – schneller geht’s nicht.
Einfach den Hinweisen folgen, deine persönlichen Daten eingeben, alle notwendigen Dokumente hochladen und innerhalb von 24 h (werktags zu den jeweiligen Geschäftszeiten) kannst du dir dein Kennzeichen in einer Wüstenrot Zulassungsstelle, die für deinen Behördenbezirk zuständig ist, abholen.
Eine Abmeldung deines Fahrzeugs (mit Vernichtung der Kennzeichentafeln) kannst du in jeder Zulassungsstelle deiner Wahl durchführen. Eine Abmeldung deines Fahrzeugs (mit Freihaltung der Kennzeichentafeln für max. 6 Monate) kannst du nur in der Zulassungsstelle die für deinen Behördenbezirk zuständig ist durchführen.
Neuanmeldungen von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen, welche zurzeit nicht zum Verkehr zugelassen sind
Für eine Zulassung benötigst du die folgenden Dokumente:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Fahrzeugdokument ( z.B. Typenschein, Datenauszug, EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), Einzelgenehmigungsbescheid, Übereinstimmungserklärung) alle Seiten!
- Positives §57a-Prüfgutachten (aktuelles Pickerlgutachten) für Gebrauchtfahrzeuge
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benutzerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen, Gerichtsbeschluss, etc.)
- Versicherungsbestätigung der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Vollmacht, wenn das KFZ nicht persönlich angemeldet wird
Bei der Abholung der Kennzeichen, nimm bitte alle Dokumente im Original zur Wüstenrot Zulassungsstelle mit.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso am 24.12. und 31.12. sowie am Faschingsdienstag und Karfreitag können keine Kennzeichen bei uns abgeholt werden.
Solltest du zur Abholung verhindert sein, wende dich telefonisch an die von dir ausgewählte Zulassungsstelle. Wir halten deinen Antrag einen Tag im Bearbeitungsstatus. Danach verfällt dieser aus Gründen des Datenschutzes und wird gelöscht.
Du kannst aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, welche die Zulassung für dich abholt. Die bevollmächtigte Person muss dann alle Unterlagen im Original sowie den eigenen Lichtbildausweis mitnehmen.
Nein, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Kennzeichen der Reihe nach ausgegeben werden.
Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Eine Angabe ob du ein ein- oder zweizeiliges Kennzeichen benötigst, ist in deinem Fahrzeugdokument festgehalten. Wenn nichts in deinen Fahrzeugpapieren vermerkt ist, kannst du dein Kennzeichenformat frei wählen.
Ein Wechselkennzeichen kann problemlos bei Wüstenrot beantragt werden. Wir helfen dir gerne schnell und unbürokratisch weiter. Melde dich dazu telefonisch 057070 821 oder per E-Mail info@klickmal.at bei unseren Experten. Oder finde ganz einfach einen Wüstenrot Berater in deiner Nähe.
Eine Hinterlegung deines Kennzeichens kannst du in der Zulassungsstelle deines jeweiligen Behördenbezirks beantragen.
Die Online Zulassung von Wüstenrot ist mit keinen Extrakosten verbunden. Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an. Hier findest du eine entsprechende Auflistung:
Zulassungsgebühren und Kostenersatz
- Zulassungsgebühr 119,80 EUR (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
- Kostenersatz des Versicherers 49,70 EUR (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
- Begutachtungsplakette 1,90 EUR
- Verwaltungsabgabe 1,10 EUR Zentrales Melderegister (ZMR)
- Scheckkartenzulassungsschein 23,80 EUR (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
Entgelt für Kennzeichentafeln
- EU-Kennzeichentafeln
- Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel 23,00 EUR
- Einzeltafel 11,50 EUR (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
- EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) 13,00 EUR retroreflektierend
- Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) 8,50 EUR retroreflektierend
Du erreichst uns telefonisch unter 057070 822 oder schreib uns eine E-Mail an info@klickmal.at. Auch unsere Mitarbeiter in den Wüstenrot Filialen sind gerne für dich da!