Angebot speichern
Ein Klickmal KFZ-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 199 kW bzw. über 151 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 77 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Klickmal KFZ nicht möglich.
Ein Klickmal KFZ-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 199 kW bzw. über 151 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 77 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Klickmal KFZ nicht möglich.
Variante A MIT Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht: Für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer gegen Personen, die durch einen Haftpflichtvertrag für ein unter § 59 Abs. 1 KFG 1967 (Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen) fallendes Fahrzeug versichert sind, sowie gegen dessen Kraftfahr-Haftpflichtversicherer künftig ein Ersatzanspruch aus der Beschädigung des in diesem Antrag angeführten Fahrzeuges entsteht, verpflichtet er sich, weder Ansprüche auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (auch eines Taxis) noch des Verdienstentganges, der auf die Nichtbenützbarkeit dieses Fahrzeuges zurückzuführen ist, geltend zu machen und über diese Ansprüche nicht zu verfügen. Auf sein diesbezügliches, innerhalb von dreieinhalb Jahren nach dem Schadenfall gestelltes Verlangen wird der Versicherungsnehmer, nach seiner Wahl, eine schriftliche Erklärung des Verzichtes auf diesen Ersatzanspruch oder auf die Abtretung desselben übermitteln. Sollte der genannte Anspruch nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einer mitversicherten Person erwachsen, steht der Versicherungsnehmer dafür ein, dass sich diese in gleicher Weise verhält. Der Versicherungsnehmer wird auch das Fahrzeug nur solchen Personen überlassen, die dieser Erklärung beitreten. Diese Erklärung erstreckt sich auf Ansprüche gegen den Halter oder eine sonstige mitversicherte Person nur insoweit, als ihnen ein Deckungsanspruch gegen ihren Haftpflichtversicherer zustünde. Die begünstigten Dritten können sich nach Eintritt des Schadenfalles auf diese Vereinbarung direkt berufen. Diese Erklärung schließt ferner nicht Ansprüche durch körperbehinderte Lenker von Ausgleichs-KFZ oder Personen- oder Kombinationskraftwagen aus, die entsprechend einer Auflage in einer gemäß § 65 Abs. 2 KFG 1967 wegen eines Gebrechens im Sinn des § 35 Abs. 1 lit. c oder e KDV bedingt erteilten Lenkerberechtigung umgebaut worden sind. Der Versicherungsnehmer behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, aufzukündigen, in welchem Fall von ihm die tarifmäßige Prämie gemäß Variante B entrichtet wird.
Variante B OHNE Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht. Bei den beiden Varianten bleiben die Verpflichtungen der Wüstenrot Versicherungs-AG gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen sowie gegenüber einem ersatzberechtigten Dritten unverändert, wenn beim Betrieb des versicherten Wagens einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Der Unterschied ergibt sich nur, wenn das in diesem Antrag angeführte Fahrzeug beschädigt wird. Gleichgültig, welche Variante der Antragsteller wählt, ist ihm für die Dauer der Gültigkeit des Tarifes gemäß Variante B das Recht eingeräumt, jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, entweder durch Abgabe einer Erklärung gemäß Variante A oder durch Aufkündigung einer Vereinbarung gemäß Variante A den Versicherungsvertrag von der einen Variante auf die andere abzuändern.
Ein Klickmal KFZ-Haftpflichtversicherungs-Abschluss ist nur für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich. Für Fahrzeuge bis max. 199 kW bzw. über 151 kW mit einem Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005 oder einem Gesamtgewicht über 3.500 kg können wir kein Angebot erstellen. Ebenso ist eine Angebotslegung ausgeschlossen für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 77 kW. Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9 sind ebenfalls anfragepflichtig. Eine Fremd-Übernahme der Bonusstufe ist bei Klickmal KFZ nicht möglich.
Variante A MIT Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht:
Für den Fall,
dass dem Versicherungsnehmer gegen Personen, die durch einen Haftpflichtvertrag für ein unter § 59 Abs. 1 KFG 1967
(Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem Kennzeichen) fallendes Fahrzeug versichert
sind, sowie gegen dessen Kraftfahr-Haftpflichtversicherer künftig ein Ersatzanspruch aus der Beschädigung des in
diesem Antrag angeführten Fahrzeuges entsteht, verpflichtet er sich, weder Ansprüche auf Ersatz von Mietkosten
eines Ersatzfahrzeuges (auch eines Taxis) noch des Verdienstentganges, der auf die Nichtbenützbarkeit dieses Fahrzeuges
zurückzuführen ist, geltend zu machen und über diese Ansprüche nicht zu verfügen. Auf sein diesbezügliches, innerhalb
von dreieinhalb Jahren nach dem Schadenfall gestelltes Verlangen wird der Versicherungsnehmer, nach seiner Wahl,
eine schriftliche Erklärung des Verzichtes auf diesen Ersatzanspruch oder auf die Abtretung desselben übermitteln.
Sollte der genannte Anspruch dem Versicherungsnehmer, sondern einer mitversicherten Person erwachsen, steht der
Versicherungsnehmer dafür ein, dass sich diese in gleicher Weise verhält. Der Versicherungsnehmer wird auch das
Fahrzeug nur solchen Personen überlassen, die dieser Erklärung beitreten. Diese Erklärung erstreckt sich auf Ansprüche
gegen den Halter oder eine sonstige mitversicherte Person nur insoweit, als ihnen ein Deckungsanspruch gegen ihren
Haftpflichtversicherer zustünde. Die begünstigten Dritten können sich nach Eintritt des Schadenfalles auf diese
Vereinbarung direkt berufen. Diese Erklärung schließt ferner nicht Ansprüche durch körperbehinderte Lenker von
Ausgleichs-KFZ oder Personen- oder Kombinationskraftwagen aus, die entsprechend einer Auflage in einer gemäß §
65 Abs. 2 KFG 1967 wegen eines Gebrechens im Sinn des § 35 Abs. 1 lit. c oder e KDV bedingt erteilten Lenkerberechtigung
umgebaut worden sind. Der Versicherungsnehmer behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit, allerdings unter Einhaltung
einer einmonatigen Frist, aufzukündigen, in welchem Fall von ihm die tarifmäßige Prämie gemäß Variante B entrichtet
wird.
Variante B OHNE Zusatzvereinbarung der Prämienherabsetzung gegen Ersatzwagenverzicht.
Bei den beiden
Varianten bleiben die Verpflichtungen der Wüstenrot Versicherungs-AG gegenüber dem Versicherungsnehmer und den
mitversicherten Personen sowie gegenüber einem ersatzberechtigten Dritten unverändert, wenn beim Betrieb des versicherten
Wagens einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Der Unterschied ergibt sich nur, wenn das in diesem Antrag angeführte
Fahrzeug beschädigt wird. Gleichgültig, welche Variante der Antragsteller wählt, ist ihm für die Dauer der Gültigkeit
des Tarifes gemäß Variante B das Recht eingeräumt, jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist,
entweder durch Abgabe einer Erklärung gemäß Variante A oder durch Aufkündigung einer Vereinbarung gemäß Variante
A den Versicherungsvertrag von der einen Variante auf die andere abzuändern.
Wie möchtest du weiter vorgehen?
Wie möchtest du weiter vorgehen?
Wie möchtest du weiter vorgehen?
1 Für Neuabschlüsse und bei Fahrzeugwechsel. Ausgenommen Umstufungen im Bonus-Malus System.
2 Der MO'Drive Service ist kostenlos für Wüstenrot KFZ-Kaskokunden im Fall einer Schadensdeckung durch die Wüstenrot Versicherungs-AG. Gilt nur für 2-spurige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen.